Photovoltaik und Wärmepumpen sind zwei der wichtigsten Bausteine für ein energieeffizientes Zuhause. Der Staat fördert beides – und zwar großzügiger als viele denken. Der Haken: Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig, und der Überblick fällt schwer. Wir bringen Klarheit über die aktuellen Programme und erklären, was Du 2026 an Zuschüssen erwarten kannst.
Förderung für Wärmepumpen 2026
Wer fördert was?
Seit Januar 2024 hat die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Wärmepumpenförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernommen. Das zuständige Programm ist KfW 458. Das BAFA ist weiterhin für die Förderung von Heizungsoptimierungen zuständig (bis zu 20 %), spielt bei der Wärmepumpenförderung selbst aber eine untergeordnete Rolle.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung setzt sich aus Bausteinen zusammen, die kombiniert werden können:
- Basisförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Heizungstausch-Bonus: +20 % beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung
- Einkommensbonus: +30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €
Maximal möglich: 70 % Förderung bei selbstnutzenden Eigentümer:innen mit niedrigem Einkommen, die eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen.
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt, was einem maximalen Zuschuss von bis zu 21.000 € entspricht.
Beispiel: Kostet die neue Wärmepumpe inklusive Installation 20.000 € und Du kombinierst Basis- + Heizungstausch-Bonus (50 %), erhältst Du 10.000 € Zuschuss.
Voraussetzungen
- Die Anlage muss von einem Fachbetrieb installiert werden
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW gestellt werden
- Die Wärmepumpe muss die Effizienzanforderungen der BEG erfüllen (u.a. SG-Ready-Zertifizierung)
- Ab 2026 gilt: Außengeräte von Luft-Wärmepumpen müssen mindestens 10 dB unter den EU-Grenzwerten liegen (zuvor: 5 dB)
- Nur für Bestandsgebäude: Neubauten erhalten keinen direkten Zuschuss; dort wird über Effizienzhaus-Standards gefördert
Hinweis: Fördersätze und -bedingungen können sich ändern. Bitte prüfe die aktuellen Konditionen direkt auf kfw.de oder lass Dich unabhängig beraten.
Förderung für Photovoltaik 2026
0 % Mehrwertsteuer – der größte Hebel
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp (und deren Speicher) ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Das macht Anlagen rund 19 % günstiger als noch 2022 – ohne Antrag, ohne Aufwand.
Einspeisevergütung (EEG)
Wer überschüssigen Strom ins Netz einspeist, bekommt dafür eine gesetzlich garantierte Vergütung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die aktuellen Sätze (Stand: Februar bis Juli 2026):
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | ca. 7,79 Ct/kWh | ca. 12,35 Ct/kWh |
| 10-40 kWp | ca. 6,73 Ct/kWh | ca. 10,35 Ct/kWh |
Die Sätze sinken halbjährlich um ca. 1 % und werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Wichtig: Für neue Anlagen (ab 25. Februar 2025 in Betrieb genommen) entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise.
Tipp: Da Eigenverbrauch (ca. 30 Ct/kWh gespart) deutlich rentabler ist als Einspeisung (ca. 7-8 Ct/kWh), lohnt sich ein Batteriespeicher zur Erhöhung der Eigenverbrauchsquote.
Regionale Förderprogramme
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke eigene Zuschüsse an – für Solaranlagen, Speicher oder Balkonkraftwerke. Diese variieren stark je nach Region. Informiere Dich frühzeitig beim lokalen Energieversorger oder über den Förderkompass des BAFA.
Wallbox: Auch beim Laden fördern
Wer gleichzeitig eine Wallbox zum Laden eines Elektroautos mit PV-Solarstrom kombiniert, kann je nach Bundesland und Anbieter ebenfalls Fördermittel abschöpfen. Eine bundesweite Förderung gibt es derzeit nicht, aber regionale Programme sind aktiv.
Förderung beantragen ohne Stress: tink.energy hilft
Förderprogramme klingen kompliziert? tink.energy begleitet Dich durch den gesamten Prozess: von der Beratung über die individuelle Angebotserstellung bis zur Beantragung der Fördermittel bei KfW und BAFA.

Das Team prüft, welche Kombinationen aus Basisförderung, Heizungstausch-Bonus und Einkommensbonus für Dich maximal möglich sind – und begleitet Fachbetriebe bei der korrekten Antragstellung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wärmepumpe:
- Bis zu 70 % Förderung über KfW 458 (BEG EM)
- Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
- Gilt für Bestandsgebäude; für Neubauten nur indirekt
Solaranlage:
- 0 % MwSt. auf PV-Anlagen bis 30 kWp + Speicher (seit 2023)
- Einspeisevergütung: ca. 7-8 Ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp, Stand 2026)
- Keine bundesweite Direktförderung; regionale Programme prüfen
Allgemein:
- Anträge immer vor Baubeginn stellen
- Programme ändern sich regelmäßig – aktuelle Infos bei BAFA und KfW prüfen
Weiterführende Artikel:
- Photovoltaik Grundlagen – Funktionsweise, Technik, FAQ
- Kosten einer Solaranlage – Was Du wirklich investieren musst
- Smart Home & Energieversorgung – PV und Wärmepumpe intelligent integrieren


