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Freitag, 6 November, 2026
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StartNews & TrendsTrends & TechnologienElektromobilitätsgesetz: Das ändert sich beim Parken und Laden bis 2035

Elektromobilitätsgesetz: Das ändert sich beim Parken und Laden bis 2035

Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz am 5. November beschlossen, nun fehlt noch der Bundesrat. Das gilt künftig für Anwohnerparken, Plug-in-Hybride und Ladeplätze.

Der Parkplatz an der Ladesäule gehört dem, der wirklich lädt, und ein E-Kennzeichen musst Du dafür künftig nicht mehr am Auto haben. Das ist eine von mehreren Änderungen am Elektromobilitätsgesetz, das der Bundestag am 5. November 2026 beschlossen hat. Zustimmen muss noch der Bundesrat. Bis dahin lohnt sich der Blick auf Dein Auto, Deine Stadt und Deine Ladeumgebung zu Hause.

Elektromobilitätsgesetz: Wo steht das Verfahren?

Seit 2015 gibt es das Gesetz, ohne Verlängerung wäre es zum Jahreswechsel ausgelaufen. Am 29. Juli brachte das Kabinett die Novelle auf den Weg, am 5. November stimmte der Bundestag mit der Mehrheit der Koalition aus Union und SPD zu. Nun muss noch der Bundesrat grünes Licht geben. Wann das passiert und ab wann die neuen Regeln gelten, steht bisher nicht fest.

Am besten verstehst Du das Gesetz als Hausordnung: Der Bund schreibt auf, welche Vorrechte möglich sind, und die Kommune als Hausverwaltung entscheidet, welche sie vor Ort tatsächlich vergibt. Einen bundesweiten Anspruch auf kostenloses Parken gibt es deshalb auch künftig nicht.

Das ändert sich im Vergleich zu heute

ThemaBisherNach der Novelle
GeltungsdauerBis Ende 2026 befristetVerlängert bis Ende 2035
FahrzeugkreisVor allem Pkw und leichte NutzfahrzeugeZusätzlich Elektrobusse, mittelschwere und schwere Elektro-Lkw sowie sehr leichte Fahrzeuge der L-Klasse
AnwohnerparkenGebührenverzicht nicht vorgesehenKommunen können auf die Gebühr für den Anwohnerparkausweis verzichten
Parken am LadepunktRechtlich unklarParken an der Ladesäule ohne E-Kennzeichen, solange geladen wird; dauerhaft im Gesetz
Plug-in-HybrideMindestens 40 km elektrische ReichweiteMaximal 50 g CO₂ je km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite

Bei den Antrieben ändert sich nichts: Batterie, Plug-in, Range Extender und Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben im Kreis der Begünstigten.

Anwohnerparken und Ladeplatz im Alltag

Anwohnerparken: Deine Stadt entscheidet

Nach dem Elektromobilitätsgesetz dürfen Kommunen künftig auf die Gebühr für den Anwohnerparkausweis bei Elektrofahrzeugen verzichten. Schon heute können sie eigene Stellplätze an Ladesäulen, vergünstigte Parkgebühren, Busspuren und Zufahrtsrechte einräumen. Ob Deine Stadt davon Gebrauch macht, erfährst Du im Rathaus oder auf der Website der Stadt, denn einheitlich ist das nirgends geregelt.

Ladeplatz: Das Laden zählt, nicht das Kennzeichen

Steht Dein Auto an einer öffentlichen Ladesäule und der Stecker steckt, darfst Du dort parken, auch ohne E-Kennzeichen am Heck. Dieses Kennzeichen ist ohnehin freiwillig, nun steht die Regel dauerhaft im Gesetz. Wer nur parkt und nicht lädt, hat auf dem Platz weiterhin nichts verloren. Außerdem soll die Beschilderung vereinheitlicht werden.

Plug-in-Hybride: Die Messlatte steigt

Das Elektromobilitätsgesetz nimmt sich die Regeln der Dienstwagenbesteuerung zum Maßstab, die seit 2025 gelten. Ein Plug-in-Hybrid kommt künftig nur noch in den Genuss der Vorrechte, wenn er nicht mehr als 50 g CO₂ je Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fährt. Bisher reichten 40 Kilometer. Wer sein Auto schon vor Inkrafttreten der Novelle zugelassen hat, behält das E-Kennzeichen. Ob das alles wirkt, soll die Bundesregierung bis Mitte 2030 in einem Bericht bewerten, unter anderem daran, wie Plug-in-Hybride im Alltag genutzt werden.

Laden zu Hause: Die Routine beginnt an der eigenen Wallbox

Vorrechte auf der Straße helfen Dir an dem Tag, an dem Du unterwegs bist. Ein großer Teil des Ladens findet aber zu Hause statt. Dort greift die Idee, die Du aus dem Smart Home kennst: Du steckst das Auto an, und die Wallbox startet von selbst, wenn der Strom günstig ist oder die Sonne scheint, ohne dass Du daran denkst. Gängig sind dafür Wallboxen mit Typ-2-Anschluss und 11 kW. In der Kategorie Wallboxen findest Du Geräte von Heidelberg, go-e und Anker SOLIX, vom festen Gerät wie der Heidelberg Wallbox Home Eco über die Anker SOLIX Wallbox V1 mit Steckdosen-Anschluss bis zur go-e Gemini.

Laufen Wallbox, Wärmepumpe und Herd gleichzeitig, wird die Hauptsicherung zum Flaschenhals. Ein Lastcontroller wie der go-e Controller verteilt den verfügbaren Strom dynamisch, wie eine Ampel an einer vollen Kreuzung, die dafür sorgt, dass nicht alle gleichzeitig losfahren. Wer Solarstrom erzeugt, schaut sich die Heidelberg Wallbox Connect.Solar an, die auf das Laden mit Solarstrom ausgerichtet ist. Mit einem Speicher lohnt sich außerdem der Blick auf den Artikel zum Anker-SOLIX-Update für negative Strompreise.

Das kannst Du jetzt tun

  1. Prüfe bei einem Plug-in-Hybrid die elektrische Reichweite und den CO₂-Wert im Datenblatt: 80 Kilometer oder höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer sind die neue Marke.
  2. Frage bei Deiner Stadt nach, ob sie die Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes nutzt und Anwohnerparken oder Ladeplätze für Elektrofahrzeuge bevorrechtigt.
  3. Plane Deine Wallbox mit Blick auf Lastmanagement und Solarstrom, bevor Du sie installieren lässt.

Willst Du zu Hause so entspannt laden, wie Du künftig an der Ladesäule parkst? Dann wirf einen Blick auf die Wallboxen und die Geräte von go-e auf tink.de und lass Dein Auto laden, wenn es zu Deinen Routinen passt.

Thomas
Thomas
Thomas arbeitet bereits seit einigen Jahren bei tink, hat aber kürzlich auch den Schritt zum Blog gewagt, um seine Erfahrungen aus der Praxis zu teilen. Als echter Gadget-Freak erklärt er die modernsten Smart-Home-Lösungen auf leicht verständliche Weise. Sein gesamtes Haus basiert auf einem Apple Home-Ökosystem, und er automatisiert seine Abläufe gerne mit den intelligenten Sensoren von Eve. Derzeit testet er ausgiebig das neueste Multiroom-Audiosystem von Sonos und testet, wie intelligente Türschlösser von Nuki seinen Alltag erleichtern.

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