Mit dem Klimapaket führen Bund und Länder einen langjährigen Diskussionspunkt zum Abschluss: Die Steuerförderung energetischer Gebäudesanierungen. Immerhin ist der Gebäudesektor für ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich, so schätzt man. Bereits am 20. Dezember 2019 folgte dann endlich die Zustimmung des Bundesrats. Seit dem 1. Januar 2020 werden Bestandssanierungen über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich bevorteilt – mit bis zu 40.000 Euro. Abzugsfähige Geräte sind unter anderem auch smarte Geräte wie Heizkörperthermostate.

Eines der wichtigsten Ziele des Klimapakets ist es, CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um bis zu 60 Prozent zu mindern (im Vergleich zu 1990). Aufgrund des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes ist mittlerweile sogar eine Minderung um 65 Prozent vorgesehen. Aktuelle Studien belegen hingegen, dass es insbesondere Privathaushalte sind, die ihrerseits für knapp ein Drittel dieser Emissionen verantwortlich sind. Dies verwundert kaum, immerhin wurden viele Gebäude vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut.

So ist es kein Zufall, dass in der nun verabschiedeten Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (kurz: ESanMV) unter Anlage 7 auch der „Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung“ seinen Platz findet. Hat die intelligente Heizungssteuerung doch bereits hinlänglich bewiesen, dass sie dank smarter Sensoren und Thermostate in der Lage ist, bis zu 30 Prozent Heizkosten einzusparen. Effizient heizen bedeutet eine effektive Verminderung der CO2-Emissionen.

Energetische Sanierung 2021: Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

In der ESanVM sind alle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zusammengefasst, die steuervergünstigt werden. So findest Du hier unter anderem auch die regenerative Energiegewinnung durch hauseigene Solaranlagen und vieles mehr. Wir schauen hingegen genauer auf den Bereich, der Dein Smart Home betrifft. Welche Geräte werden überhaupt über welchen Zeitraum gefördert? Wie hoch dürfen die Aufwendungen insgesamt sein?

Besonders wichtig: die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen an selbstgenutztem Wohneigentum durchgeführt werden. Das Eigentum sollte zum Zeitpunkt der Durchführung mindestens 10 Jahre oder älter sein. Sind beide Anforderungen erfüllt, werden neben Komplettsanierungen auch Einzelmaßnahmen steuerlich bevorteilt.

Einsparungen bei der Sanierung: So viel kannst Du von der Steuer absetzen

Über einen Zeitraum von drei Jahren kann der Betrag von maximal 20 Prozent von 200.000 Euro geltend gemacht werden. Insgesamt beträgt der Steuervorteil maximal also 40.000 Euro.

Steuerpflichtige können die Kosten für die energetischen Maßnahmen erstmals in dem Kalenderjahr geltend machen, in dem die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen wurde. So wird im ersten und zweiten Kalenderjahr um je sieben Prozent, höchstens jedoch um je 14.000 Euro ermäßigt. Im dritten Jahr werden weitere sechs Prozent der Aufwendungen, höchstens 12.000 Euro geltend gemacht. Spätestens aber bis Ende des Jahrzehnts muss die Sanierung erfolgen, denn mit Ablauf des 31. Dezember 2029 tritt die Verordnung außer Kraft.

Besonders interessant: Die Modernisierung der Heizungsanlage wird bereits dann förderungsfähig, wenn sie gerade erst zwei Jahre oder älter ist.

Diese Smart Home Geräte werden durch das Klimapaket steuerlich gefördert

Bleibt natürlich die Frage: Welche smarten Geräte werden gefördert? Hierfür lohnt sich der Blick in Anlage sieben der ESanMV: „Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung“. Hier tauchen unter anderem die Bereiche Heizungs-, Beleuchtungs- und Klimatechnik sowie Systeme zur Erfassung und Auswertung von Verbräuchen auf. Oder anders gesagt: hier kommt das Smart Home ins Spiel. Interessanterweise finden sich in der Auflistung auch Geräte, die man so erst einmal nicht erwarten würde. Folgende Geräte erfüllen die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug:

Heizung / Klima

Energiemanagementsysteme

  • Wohnungsdisplay / Nutzerinterface zur Anzeige aktueller Daten
  • aber: Endgeräte der Unterhaltungselektronik wie Smartphone, Tablet, Computer, TV oder Lautsprecher gehören nicht dazu
  • Energiemanagementsysteme zur Regelung von Beleuchtungstechnik mit dem Ziel der Energieverbrauchs

Schalttechnik / Sicherheit

  • Präsenz abhängige Zentralschaltung von Geräten, Steckdosen etc.
  • Intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten

Der Einbau digitaler Systeme, smarter Geräte sowie alle weiteren Sanierungsarbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Der Kreis der anerkannten Fachunternehmen wurde mit einer Anpassung der Verordnung im Jahr 2021 mittlerweile auf insgesamt 19 Gewerke erweitert. Die, für die erbrachten Leistungen ausgestellten Rechnungen werden dann mit der jährlichen Steuererklärung eingereicht. Bei dem Fachunternehmen muss es sich indes nicht zwingend um ein deutsches Unternehmen handeln.

Das Smart Home, das intelligente Zuhause kann also einen wertvollen Beitrag für unsere Umwelt und unser Klima leisten. Und somit helfen, die Ziele vom Klimapaket zu erreichen. Natürlich gibt es noch viel mehr Möglichkeiten, die darüber hinaus ebenso gefördert werden.