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Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und warum sich Solar jetzt erst recht lohnt

Was jetzt bei der Einspeisevergütung gilt, welche Aussicht das EEG für 2027 gibt und wie Du Dir dennoch eine feste Vergütung sicherst.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland rund 388.000 neue Photovoltaikanlagen registriert, 18 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, die installierte Leistung blieb mit 7,4 Gigawatt aber auf Vorjahresniveau. Weniger Anlagen, nicht weniger Solarstrom. Das klingt nach Widerspruch, ist aber vor allem eine Verschiebung: Wie viele Anlagen gebaut werden, sagt heute weniger aus als die Frage, warum und wie sie gebaut werden. Immer mehr Haushalte planen ihre Solaranlage nicht mehr rund ums Einspeisen, sondern rund um den Eigenverbrauch. Das hat viel mit der Einspeisevergütung 2026 zu tun, aber anders, als die reinen Rückgangszahlen zunächst vermuten lassen.

Einspeisevergütung 2026: Diese Sätze gelten aktuell

Für den Zeitraum von August 2026 bis Januar 2027 gilt für neu in Betrieb genommene Anlagen folgende Einspeisevergütung:

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10–40 kWp (anteilig)6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
40–100 kWp (anteilig)5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Nach § 49 EEG 2023 sinken diese Sätze alle sechs Monate um ein Prozent, allerdings nur für Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden. Einmal festgelegt, gilt der Satz für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre. Für die volle Einspeisevergütung musst Du Dich zudem vor Inbetriebnahme aktiv und schriftlich bei Deinem Netzbetreiber für die Volleinspeisung entscheiden, ohne diese Meldung gilt automatisch der niedrigere Satz für Teileinspeisung.

Wird die Einspeisevergütung abgeschafft? Das ist zum EEG 2027 geplant

Kurz gesagt: Nein, abgeschafft ist die Einspeisevergütung nicht. Es gibt aber einen konkreten Plan, sie für neue Anlagen umzustellen, und der Zeitpunkt Deiner Inbetriebnahme entscheidet darüber, welche Regeln für Dich gelten.

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 beschlossen. Seitdem liegt er dem Bundestag vor, die finale Entscheidung steht aber noch aus: Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf im Herbst, zusätzlich muss die EU-Kommission die Förderung beihilferechtlich genehmigen. Änderungen im Verfahren sind ausdrücklich möglich, ein Abschluss wird zum Jahresende 2026 erwartet, geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Aus einem Entwurf ist also noch kein Gesetz geworden, die Richtung ist aber klar genug, um sie in Deine Planung einzubeziehen.

Für neue Anlagen soll sich ab 2027 vor allem das ändern: Die feste, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung soll für kleine Neuanlagen entfallen und durch eine zeitlich befristete Übergangszahlung ersetzt werden (rechnerisch rund 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate), ergänzt um einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für Anlagen unter 25 Kilowatt. Neue Anlagen ohne Speicher sollen zudem auf 50 Prozent Einspeiseleistung begrenzt werden, ein Speicher hebt diese Grenze in der Praxis wieder auf.

Wichtig: Für bereits laufende Anlagen ändert sich nichts, der Bestandsschutz gilt uneingeschränkt.

Wie Du Dir jetzt trotzdem noch eine feste Vergütung sicherst

Und genau hier liegt Dein Zeitfenster. Maßgeblich ist nicht der Tag der Bestellung oder der Montage, sondern die tatsächliche Inbetriebnahme. Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heutige feste Vergütung für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre, unabhängig davon, wie der Bundestag am Ende entscheidet. Das ist der eigentliche Vorteil: Du musst gar nicht abwarten, wie die Reform ausgeht. Nimmst Du Deine Anlage noch 2026 in Betrieb, bist Du auf der sicheren Seite. Weil zwischen Beratung, Planung, Bestellung und Installation aber schnell mehrere Wochen liegen, lohnt es sich, jetzt zu starten statt erst im Dezember. Und selbst wenn Du das Fenster nicht mehr erreichst, bleibt der wichtigste Werttreiber ohnehin bestehen. Es ist längst nicht mehr die Einspeisung, sondern der Eigenverbrauch.

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Strom speichern statt verkaufen: der eigentliche Trend

Bei Batteriespeichern zeigt sich im ersten Halbjahr 2026 ein klares Wachstum, das sich aber ungleich verteilt. Am stärksten legten Großspeicher über 750 Kilowattstunden zu, um 161 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gewerbliche Speicher zwischen 100 und 750 Kilowattstunden kamen auf weitere 48 Prozent, nachdem sie 2025 bereits um 69 Prozent gewachsen waren. Der Trend zeigt klar in Richtung Speicher, angeführt bislang von großen und gewerblichen Anlagen.

Dahinter steckt eine einfache Rechnung. Je niedriger die Vergütung für eingespeisten Strom, desto weniger lohnt es sich, überschüssigen Solarstrom günstig ins Netz zu geben, und desto wertvoller wird es, ihn selbst zu verbrauchen oder für später zu speichern. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 35 Cent Netzstrom, ein Vielfaches der 7,70 Cent, die es aktuell für die Einspeisung gibt. Ein Speicher verschiebt den Sonnenstrom vom Mittag in den Abend, also in genau die Stunden, in denen Du ihn wirklich brauchst.

Was im Gewerbe längst läuft, steht für viele Eigenheime noch bevor. Zahlreiche private Haushalte haben den Wechsel von „Strom verkaufen“ zu „Strom selbst nutzen“ noch vor sich, während gewerbliche Betreiber bereits deutlich schneller umsteuern. Für Dich ist das eine Chance: Wer Photovoltaik und Speicher von Anfang an zusammen plant, macht den Wert seiner Anlage unabhängig von der sinkenden Einspeisevergütung, statt ihr hinterherzulaufen.

Was die neuen Einspeisevergütungsregeln für Dich bedeuten

Die eigentliche Nachricht hinter den Zahlen ist eine gute: Nicht die Einspeisung entscheidet über die Wirtschaftlichkeit Deiner Anlage, sondern wie viel Strom Du selbst nutzt. Der Eigenverbrauchsvorteil entsteht aus Deinem Stromverbrauch, nicht aus dem EEG, und keine Reform kann ihn kürzen.

Trotzdem macht es einen Unterschied, wann Du startest. Das Zeitfenster bis zum 31. Dezember 2026 sichert Dir die feste 20-Jahres-Vergütung. Ab 2027 soll sie durch eine deutlich niedrigere, auf 36 Monate begrenzte Übergangszahlung ersetzt werden. Zusätzlich ist eine Einspeisebegrenzung auf 50 Prozent der Anlagenleistung geplant, die allerdings nur Anlagen ohne Speicher trifft.

Wer Photovoltaik und Speicher von Anfang an zusammen plant, ist deshalb doppelt abgesichert: Der Eigenverbrauch trägt den größten Teil der Wirtschaftlichkeit, der Speicher verschiebt den Sonnenstrom in die Abendstunden und hebt die geplante Einspeisegrenze faktisch auf. Mit einer Wärmepumpe oder einem E-Auto steigt der selbst genutzte Anteil zusätzlich. Kurz: Je mehr Du Deinen Strom selbst nutzt, desto weniger hängt Deine Rendite von politischen Entscheidungen ab.

tink.energy nimmt Dir den kompletten Aufwand ab: Solaranlage, Speicher, Förderanträge und Installation durch geprüfte regionale Meisterbetriebe, bei der Technik unter anderem mit Viessmann. In wenigen Minuten bekommst Du ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Deine Solaranlage inklusive Speicher.

Hast Du bereits eine Solaranlage oder überlegst gerade, eine anschaffen zu lassen, lohnt sich ein Blick über die Panele hinaus. Wir haben dazu bereits einiges zusammengetragen:

  • Die Vorteile einer Solaranlage zeigt, warum sich die Investition trotz sinkender Einspeisevergütung weiterhin lohnen kann.
  • Photovoltaik- und Wärmepumpen-Förderung 2026 im Überblick fasst zusammen, welche Zuschüsse Du aktuell noch mitnehmen kannst.
  • Photovoltaik und Wärmepumpe ins Smart Home einbinden hilft Dir, Deinen Eigenverbrauch automatisch zu steuern statt Strom ungenutzt einzuspeisen.
  • Energiekosten senken mit smarten Geräten ist ein guter Einstieg, wenn ein vollwertiger Heimspeicher aktuell noch zu viel Investition ist.
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Marc
Marc
Marc ist seit 2019 bei tink. Seit 2025 leitet er die Redaktion des tink Blogs und 2026 hat er die Leitung des Video- und Social Media-Teams übernommen. Im Smart Home setzt er auf die Sprachsteuerung mit Google Gemini sowie auf die smarten Geräte von tado° und Philips Hue. Aber auch die Sonos-Lautsprecher haben es ihm angetan. Dank Matter erweitert er sein Ökosystem jetzt auch um eve, Aqara & Co.

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